13. AHV-Rente: Bundesrat beschliesst Eckwerte zur Umsetzung und Finanzierung
Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung die Eckwerte für die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente an seiner Sitzung vom 14. August 2024 festgelegt. Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 ausbezahlt und von Beginn an nachhaltig finanziert werden. Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf knapp 5 Milliarden Franken jährlich. Um den AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht zu halten, soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. Das effektive Ausmass der Erhöhung wird der Bundesrat im Herbst 2024 auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektiven festlegen. Im Herbst wird er die Botschaft verabschieden, sodass das Parlament die Beratung in der Wintersession 2024 aufnehmen kann.