Unterstützung bei Zahnarztkosten
Der Kanton Wallis wird im Jahr 2025 eine neue Subvention einführen, welche Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei der Rückerstattung ihrer Zahnarztkosten finanziell unterstützen soll. Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis wird für die Auszahlung dieser Leistung zuständig sein.
Wer hat Anspruch auf die kantonale Hilfe für Zahnarztkosten?
Haushalte mit einem Anspruch auf den kantonalen Familienfonds, die weder Sozialhilfe noch Ergänzungsleistungen beziehen und deren massgebendes Einkommen unter der vom Staatsrat festgelegten Schwelle liegt, erhalten automatisch eine Mitteilung über ihren Anspruch auf Beihilfe zu den Zahnarztkosten.
Nur Berechtigte, welche die spezifische Aufforderung zur Einreichung von Kosten erhalten werden, können diese Unterstützung bekommen. Sie wird Mitte Dezember verschickt.
Wie gehen Sie vor?
Das Antragsverfahren wird in der Mitteilung angegeben und auf unserer Website veröffentlicht, sobald diese Leistung in Kraft tritt.
Gewährte Beträge
Der Entwurf sieht vor, dass die Kosten für in der Schweiz durchgeführte Zahnbehandlungen jährlich bis zu einem Höchstbetrag von CHF 500.- pro anspruchsberechtigtem Haushalt und pro Jahr erstattet werden.