Wichtige kommende Veränderung: Konkursrisiko

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle im Handelsregister eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen ihre Schulden gegenüber öffentlich-rechtlichen oder parastaatlichen Einrichtungen – wie unserer Ausgleichskasse – zwingend begleichen, da die Forderungen ansonsten nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden.

Sind Sie in dieser Situation? Wir ermutigen Sie, alle Ihre Zahlungsrückstände bis zum 31. Dezember 2024 zu begleichen.

Information des Departements für Gesundheit, Sozialwese und Kultur – Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen, Wallis (PDF, 246 Ko)
    Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse ab dem 1. Januar 2025
    Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses