Hilfe bei der Zahnpflege

Die Unterstützung bei Zahnarztkosten wird den einkommensschwächsten Familien gewährt, welche in den Genuss des kantonalen Familienfonds kommen.
Nur Familien, die den Bewilligungsbescheid erhalten haben, können eine Erstattung von Zahnarztkosten bis zu CHF 500.- für das Jahr 2025 geltend machen.
Die Behandlung muss im Jahr 2025 stattgefunden haben und die entsprechenden Rechnungen müssen bis 31. Dezember 2025 übermittelt werden.

Persönliche Daten des Empfängers des kantonalen Familienfonds :
(Person, an welche das Schreiben für die Zahnpflege adressiert wurde)

Rechnungen für zahnärztliche Behandlungen

Bitte fügen Sie nur nicht passwortgeschützte Dokumente an (PDF, jpg, jpeg, png)

Dieser Betrag wird zu Ihren vorherigen Sendungen addiert.

Falls sich Ihre Bankverbindung seit der Auszahlung des kantonalen Familienfonds geändert hat, geben Sie uns bitte Ihre neue IBAN an:

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