Hilfe bei der Zahnpflege
Die Unterstützung bei Zahnarztkosten wird den einkommensschwächsten Familien gewährt, welche in den Genuss des kantonalen Familienfonds kommen.
Nur Familien, die den Bewilligungsbescheid erhalten haben, können eine Erstattung von Zahnarztkosten bis zu CHF 500.- für das Jahr 2025 geltend machen.
Die Behandlung muss im Jahr 2025 stattgefunden haben und die entsprechenden Rechnungen müssen bis 31. Dezember 2025 übermittelt werden.