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Kantonales Amt für Familienzulagen (SCAF)
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Kantonales Amt für Familienzulagen (SCAF)

Anschluss von Arbeitgebern sowie Selbständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft

Sämtliche Selbstständigerwerbende und Arbeitgeber sind verpflichtet, sich einer Familienzulagenkasse anzuschliessen.

Dies geschieht folgendermassen:

bei der Familienzulagenkasse, welche von unserer AHV-Kasse geführt wird
oder bei einer Walliser Familienzulagenkasse, welche für die berufliche Branche anerkannt ist (PDF, 72 Ko)

Das kantonale Amt für Familienzulagen steht für allgemeine Auskünfte betreffend dem Anspruch auf Familienzulagen zur Verfügung. 

Adresse
Kantonales Amt für Familienzulagen
Avenue Pratifori 22
Postfach 180
1951 Sitten

Öffnungzeiten 08h30 - 12h00 / 13h30 - 17h00 
Tel. 027.324.94.72