Kantonales Amt für Familienzulagen (SCAF)
Anschluss von Arbeitgebern sowie Selbständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft
Sämtliche Selbstständigerwerbende und Arbeitgeber sind verpflichtet, sich einer Familienzulagenkasse anzuschliessen.
Dies geschieht folgendermassen:
Das kantonale Amt für Familienzulagen steht für allgemeine Auskünfte betreffend dem Anspruch auf Familienzulagen zur Verfügung.
Adresse
Kantonales Amt für Familienzulagen
Avenue Pratifori 22
Postfach 180
1951 Sitten
Öffnungzeiten 08h30 - 12h00 / 13h30 - 17h00
Tel. 027 607 54 20