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Ergänzungsleistungen

Was sind die Ergänzungsleistungen (EL)?

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.

Welche Leistungskategorien gibt es?

Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:

  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Rückerstattung der Krankheitskosten

Wer kann einen Anspruch auf EL geltend machen?

Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie

  • einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der IV (ganze, Dreiviertels-, halbe oder Viertelsrente), nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, und
  • nicht mehr als CHF 100'000.00 (Alleinstehende) oder CHF 200'000.00 (Ehepaare) Vermögen haben, und
  • in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und
  • Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind, oder
  • als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.

Für die Prüfung, ob das Vermögen die zulässige Schwelle übersteigt, werden selbstbewohnte Liegenschaften nicht berücksichtigt.

Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben oder invalid, verwitwet oder verwaist sind und dennoch keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil Sie keine oder zu wenig lang AHV- oder IV-Beiträge bezahlt haben, können Sie unter gewissen Voraussetzungen trotzdem einen Anspruch auf EL geltend machen.

Wo ist das Gesuch um EL zu stellen?

Der Antrag auf eine Ergänzungsleistungen zur AHV/IV muss bei der AHV-Beauftragten Ihrer Wohngemeinde eingereicht werden.

AHV-Zweigstellen

Wie werden die EL berechnet?

Die jährlichen EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Bei Verwendung des Onlinerechners erhalten Sie eine Schätzung Ihres potenziellen Anspruchs.

Berechnung Ergänzungsleistungen

Zahlungsplan für die AHV/IV/EL-Leistungen

Hier der vorgesehene Zahlungsplan 2024 für die AHV/IV/EL-Leistungen:

Monate Fälligkeiten   Monate Fälligkeiten
Januar 05.01.2024   Juli 03.07.2024
Februar 05.02.2024   August 06.08.2024
März 05.03.2024   September 04.09.2024
April 04.04.2024   Oktober 03.10.2024
Mai 06.05.2024   November 05.11.2024
Juni 05.06.2024   Dezember 04.12.2024

Merkblätter

    5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
    5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Ergänzungsleistungen für Personen zuhause

Ergänzungsleistungen für Personen im Heim

Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache

Die Webseite des BSV bietet Informationen in leicht lesbarer Sprache und Videos in Gebärdensprache. Diese Informationen enthalten nicht unsere kantonalen Besonderheiten, sondern helfen, das System der Sozialversicherungen in der Schweiz zu verstehen.

Informationen in leichter Sprache Informationen in leichter Sprache

Informationen in Gebärdensprache Informationen in Gebärdensprache

Formulare

Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente
318.180 - Auszahlung auf persönliches Bank- oder Postkonto
318.182 - Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/ÜL/FZ