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Arbeitslosenversicherung

Ich bin arbeitslos. Muss ich separat noch AHV-Beiträge bezahlen?

Nein. Die AHV-Beiträge werden direkt von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen.

Mein Anrecht auf Arbeitslosengeld ist abgelaufen. Muss ich AHV-Beiträge bezahlen?

Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner noch während 9 Monaten zu 50% erwerbstätig ist und einen Jahreslohn von mindestens CHF 10'000.00 erhält oder als selbstständig Erwerbender ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 18'800.00 (2022: CHF 18'000.00) erzielt, sind Sie über das Einkommen Ihres Ehepartners versichert. In allen anderen Fällen müssen Sie die AHV-Beiträge persönlich bis zu Ihrem ordentlichen Rentenalter bezahlen und diesen Fragebogen ausfüllen:

Fragebogen für nichterwerbstätige Personen - Online
Fragebogen für nichterwerbstätige Personen (PDF, 456 Ko)
Merkblatt 2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO

Habe ich Anrecht auf eine Geburtszulage/Adoptionszulage, wenn ich arbeitslos bin?

Ja, wenn Ihr Kind Anspruch auf den Zusatz laut Arbeitslosenversicherungsgesetz gibt und keine andere Person ein Anrecht für eine Geburts- oder Adoptionszulage für dasselbe Kind geltend machen kann.

Antrag zum Bezug der Geburts- oder Adoptionszulage für arbeitslose Personen (PDF, 134 Ko)

Ich bin über 60 Jahre alt und meine Arbeitslosenversicherung ist ausgelaufen, Habe ich Anspruch auf finanzielle Hilfe?

Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.

Checkliste "Kann ich mich für Überbrückungsleistungen anmelden?"

Kontakt

Kantonale Arbeitslosenkasse
Place du Midi 40
Postfach
1950 Sitten

027 606 15 01
alk-brig(at)admin.vs.ch
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