Unfallversicherung
Gemäss dem Unfallversicherungsgesetz überprüft die AHV-Ausgleichskasse, ob jeder Arbeitgeber einer Versicherung angeschlossen ist.
Sobald Sie Personal einstellen, sind Sie dazu verpflichtet, eine berufliche Unfallversicherung abzuschliessen.
Ab einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche müssen Sie dieses auch gegen Nichtberufsunfall versichern.
Adresse
UVG-Kontrolle
Avenue Pratifori 22
Postfach 180
1951 Sitten
Öffnungzeiten 08h30 - 12h00 / 13h30 - 17h00
027 324 94 72
laalpp@avs.vs.ch