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Individuelles Konto

Was ist das individuelle Konto?

Das individuelle Konto ist ein Register, in dem die Bruttoeinkommen jedes einzelnen Versicherten aufgezeichnet sind.

Anhand des individuellen Kontos lassen sich die Leistungen der AHV und IV berechnen.

Wie kann man sich vergewissern, dass die Einkommen wirklich der Ausgleichskasse gemeldet wurden?

Ob ein Arbeitgeber seine Beschäftigten ordnungsgemäss der AHV gemeldet hat, lässt sich einfach anhand eines Auszugs des Individuellen Kontos überprüfen.

Hierzu muss lediglich eine Bestellung Kontoauszug ausgefüllt und an eine der Ausgleichskassen geschickt werden, die ein Individuelles Konto für Sie führen.

Wir empfehlen, diesen kostenlosen Service alle vier Jahre in Anspruch zu nehmen

Was ist eine Beitragslücke?

Eine Beitragslücke entsteht, wenn die Einkommen eines bestimmten Jahres nicht in das Individuelle Konto aufgenommen werden.

Dies kann folgende Gründe haben:

  • der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nicht gemeldet
  • es besteht kein Anschluss an eine Ausgleichskasse, da es sich um einen Selbständigerwerbenden oder Nichterwerbstätigen handelt
  • usw.

Nicht abgerechnete Beiträge können bei der Ausgleichskasse innert fünf Jahren nachgefordert werden.

Wir empfehlen, bis zur Prüfung des Individuellen Kontos alle Lohnbescheinigungen aufzubewahren. Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige, die noch nicht an eine Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen sich selbst bei der kantonalen Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons melden.

Beitragslücken führen später zu einer dauerhaft niedrigeren Rente.

Welche Nummer hat die Ausgleichskasse?

Die Nummern von Ausgleichskassen, die Individuelle Konten führen, finden Sie im InfoRegister der Zentralen Ausgleichsstelle.

Wie kann ich den Stand meines individuellen Kontos erfahren?

Jede versicherte Person kann bei irgendeiner Ausgleichskasse kostenlos einen Gesamtauszug aus dem individuellen Konto bestellen. Bitte füllen Sie dafür das entsprechende Formular aus.

Der Kontoauszug wird innert 3 Wochen per Post zugestellt. Für die Ausstellung an Drittpersonen muss obligatorisch eine Vollmacht vorliegen.

Inforegister der zentralen Ausgleichskasse

Merkblatt

    1.01 - Auszug aus dem individuellen Konto (IK)
    1.04 - Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)

Auszug aus dem individuellen Konto

Formulare

318.260 - Anmeldung für einen Versicherungsausweis
Bestellung Kontoauszug