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Studierende

Wer gilt als "studierend"?

Alle in der Schweiz lebenden Personen, Schweizer Bürger oder Ausländer, die eine nachobligatorische Schule, ein Universitätsstudium oder eine Lehre absolvieren.

Ab welchem Alter müssen nichterwerbstätige Studierende AHV/IV/EO-Beiträge bezahlen?

Studierende bezahlen ab dem 1. Januar des Jahres, in dem sie das 21. Altersjahr erreichen, einen jährlichen Beitrag von CHF 530.00.

Ab dem vollendeten 25. Altersjahr unterliegen Studierende den gleichen Regeln wie Nichterwerbstätige.

Nichterwerbstätige

In welchen Fällen müssen Studierende keine Beiträge bezahlen?

Studierende müssen keine Beiträge entrichten, wenn:

  • sie mit einer Bescheinigung (ihres Arbeitgebers oder einer Ausgleichskasse) nachweisen, dass von ihrem Erwerbseinkommen (z. B. Studentenjob, Teilzeiterwerb) oder ihren Erwerbsausfallentschädigungen (z.B. für Militärdienst) im betreffenden Jahr bereits Beiträge in der Höhe von mindestens CHF 530.00 entrichtet wurden
  • sie sich nur zum Zweck des Studiums in der Schweiz aufhalten und hier keinen zivilrechtlichen Wohnsitz haben
  • ihre Ehefrau oder ihr Ehegatte erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von CHF 1'060.00 pro Jahr bezahlt hat.

Wenn Sie betroffen sind, können Sie uns den/die erforderlichen Beleg/e mithilfe des Online-Formulars am Ende dieser Seite zusenden.

Studierende, die im betreffenden Jahr Beiträge unter CHF 530.00 (Mindestbeitrag) von einem Erwerbseinkommen entrichtet haben, müssen nur noch die Differenz bezahlen.

Warum ist es wichtig, bereits ab 21 Jahren AHV-Beiträge zu bezahlen?

Es ist wichtig, ab dem 21. Altersjahr Beiträge zu bezahlen, um Lücken zu verhindern, die künftige Leistungen vermindern (z. B. AHV-Rente, Erwerbsausfallentschädigungen). Sie ermöglichen zum benötigten Zeitpunkt den vollen Anspruch.

An wen die Beiträge entrichten?

Studierende müssen ihre Beiträge an die Kantonale Ausgleichskasse des Kantons bezahlen, in dem sich ihre Bildungseinrichtung befindet. Das heisst, wenn Sie im Kanton Wallis studieren, jedoch in Genf wohnen, müssen Sie Ihre Beiträge an die Ausgleichskasse des Kantons Wallis bezahlen.

Liste der kantonalen Ausgleichskassen

Kann ein Studierender Leistungen der 1. Säule erhalten?

Ja, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ein Studierender kann Leistungen erhalten wie Familien- oder Ausbildungszulagen, Waisenrenten, Krankenkassenprämienverbilligungen, Erwerbsersatz für Militär- und Zivildienst.

Merkblätter

    2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO
    2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
    2.10 - Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Formulare

Fragebogen für nichterwerbstätige Personen - Online-Version
Fragebogen für nichterwerbstätige Personen - Druckversion
Formular für die Übermittlung von Lohnbescheinigungen oder eines Befreiungsnachweises