Invalidenversicherung
Unsere Ausgleichskasse ist nur für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig. Informationen betreffend Voraussetzungen für die Bewilligung von IV-Leistungen sind in die Zuständigkeit der kantonalen IV-Stelle Wallis.
Kontakt
Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
027 324 96 11
Kontaktformular
Webseite