Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht
An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die Anpassung der Familienzulagenordnung an die Preisentwicklung verabschiedet. Die Mindestansätze der Familienzulagen werden um 7,1% erhöht.
Der Walliser Staatsrat wird die Beträge der Familienzulagen zum selben Prozentsatz anpassen. Die neuen Beträge treten am 1. Januar 2025 in Kraft.