Neue Beiträge für landwirtschaftliche Familienzulagen und CIVAF

Familienzulagen für Löhne in der Landwirtschaft (FZS) – der Arbeitgeberbeitrag von mitarbeitenden Familienmitglieder im landwirtschaftlichen Betrieb steigt :

Der bisherige für Arbeitgeber festgelegte Satz wird von 0,54 % auf 0,80 % erhöht.

Familienzulagenbeiträge CIVAF :

Der Beitrag der Arbeitnehmer, der zuvor mit 0,171 % auf den Lohn berechnet wurde, wird nun mit 0,131 % auf den Lohn berechnet. Der Totalbeitrag der vom Arbeitgeber auf die Lohnsumme zu entrichten ist, wird neu mit 2,911 % berechnet (bisher 2.951 %).