Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft für das Jahr 2025 erfolgt erst 2026
Ab 2025 stützt sich die Rückverteilung der CO2-Steuer auf die Salärsumme, auf welche die Arbeitgeber Arbeitslosenbeiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen (ALV 1-Lohnsumme). Sie gilt für nicht befreite oder teilweise befreite Arbeitgeber.
Aufgrund dieser Änderung im CO₂-Gesetz wird die Rückverteilung an die Unternehmen für das Jahr 2025 auf 2026 verschoben. Sie findet somit gleichzeitig mit der Rückverteilung für das Jahr 2026 statt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Umwelt (BAFU):