- Assistent
- Versicherungen
- Versicherungen
- AHV - Individuelles Konto
- AHV - Beiträge
- AHV - Leistungen
- EL - Ergänzungsleistungen
- ÜL - Überbrückungsleistungen
- IPV - Individuelle Prämienverbilligungen
- EO/MSE/EAE/BUE/AdopE
- FZ - Familienzulagen
- KFF - Kantonaler Familienfonds
- UZ - Unterstützung bei Zahnarztkosten
- ALV - Arbeitslosenversicherung
- IV - Invalidenversicherung
- BVG - Berufliche Vorsorge
- UVG - Unfallversicherung
- SCAF - Kantonales Amt für Familienzulagen
- Über uns
- E-Business
- Anmeldung
- AHV 21
Studierende: Denk an deine AHV-Beiträge!
Mit 21 Jahren wird die Bezahlung von AHV-Beiträgen obligatorisch, auch während des Studiums.
Wo bezahlen? An die Ausgleichskasse des Kantons, in dem sich deine Bildungseinrichtung befindet.
Konsultiere www.ahvwallis.ch/studierende, um mehr zu erfahren und das Verfahren online abzuwickeln.