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Berechnung des Beitrags für einen Nichterwerbstätigen

Merkblatt

2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO

Das Ergebnis dieser Berechnung wird unter Vorbehalt angegeben. Einzig gültig ist die auf Grund der Unterlagen durchgeführte offizielle Berechnung. 

Die Berechnungen sind nicht verbindlich. Die Erläuterungen zur Beitragsverfügung, die Sie von Ihrer Ausgleichkasse erhalten, enthalten weitere Informationen zu den Berechnungsgrundlagen und den Sätzen. Für verbindliche Auskünfte wollen Sie sich an Ihre Ausgleichskasse wenden.