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Arbeitsbedingungen

Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis legt grossen Wert auf gute Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden.

Arbeitsumgebung

Unsere Kasse verfügt über modernste Arbeitsmittel. Jeder Mitarbeitende hat Zugang zum Internet und eine persönliche E-Mail-Adresse. Die täglichen Arbeiten werden allesamt über den Computer abgewickelt.

Die interne Kommunikation erfolgt teilweise über ein Intranet, welches allen - auch für das Verfassen von Beiträgen - offen ist. Das Intranet informiert über die wichtigsten Gegebenheiten in unserer Ausgleichskasse - beinhaltet aber auch Anekdoten und diverse unterhaltsame Rubriken.

Weiterbildung

Weiterbildungsinteressierte unterstützt die Kasse mit wesentlichen finanziellen Beiträgen. Dabei kann es sich und einzelne Kurse bis hin zum Lehrgang zur Erlangung des Sozialversicherungs-Fachausweises handeln.

Löhne

Unsere Löhne entsprechen den Anforderungen des Arbeitsmarktes und werden aufgrund der Arbeitsleistung angepasst. Die Differenz zwischen dem Anfangslohn und dem Maximallohn kann bis zu 45% für ein und dieselbe Funktion betragen.

Wir bezahlen mehr als den vorgeschriebenen Arbeitgeberbeitrag an die berufliche Vorsorge und sichern damit optimale Leistungen bei Invalidität, im Todesfall oder nach der Pensionierung unserer Mitarbeitenden.

Unsere Mitarbeitenden wohnen teilweise fernab der Stadt Sitten. Den geographisch bedingten Nachteilen des Wallis tragen wir Rechnung, indem wir die Reisekosten zum Teil übernehmen und so unseren Mitarbeitenden ermöglichen, am Wohnort Ihrer Wahl zu bleiben.

Arbeitszeit

Das moderne Leben mit all seinen Facetten bietet unzählige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung - Weiterbildung, Sport, Wohlbefinden, Kultur, persönliche Weiterentwicklung, Unterhaltung. Unsere Mitarbeitenden können ihre Arbeitszeit ausserhalb der Blockzeiten, welche von 8.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr festgelegt sind, flexibel gestalten.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. Soweit es der Kundendienst erlaubt, können die über die vorgeschriebene Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden durch freie Tage kompensiert werden.

Der Ferienanspruch für Personen zwischen 21 und 44 Jahren beträgt fünf, ab dem 45. Altersjahr sechs Wochen.