Beiträge von Nichterwerbstätigen an die AHV, IV und EO
Nichterwerbstätige müssen sich bei der Ausgleichskasse melden, um Beiträge an die 1. Säule (AHV, IV, EO)* zu leisten und damit ihren Anspruch auf Sozialleistungen zu bewahren. Beitragslücken können erhebliche finanzielle Einbussen zur Folge haben.
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